Aktuelles

Mitnahme von Waffen nach oder durch Luxemburg

Zu Saisonbeginn bitte daran denken: Der Europäische Feuerwaffenpass alleine reicht für die Mitnahme von Waffen nach Luxemburg leider nicht aus; Art. 43 des dortigen Waffengesetzes fordert dazu eine Erlaubnis.

Diese wird von der Waffenbehörde des Justizministeriums für die Dauer eines Jahres erteilt. Der Antrag wird formlos gestellt (Feuerwaffenpass beifügen) und erfahrungsgemäß innerhalb einer Woche bearbeitet; Verwaltungsgebühren fallen nicht an.

Update (14.05.2023): Verweise (bei unveränderter Rechtslage) auf den aktuellen Stand des Gesetzes vom gebracht.