Aktuelles

Schießbons für Lang- und Kurzwaffe

Für die Benutzung der Lang- und Kurzwaffenstände sind ab sofort wieder Schießbons erforderlich. Der Verkauf erfolgt mit der Anmeldung bei der Schießleitung auf dem Trapstand, wo auch der Versicherungsstatus überprüft und ggf. eine Tageshaftpflicht abgeschlossen werden kann.

Mit dieser Arbeitsteilung entfällt für die Standaufsichten eine mögliche Ablenkung von ihrer Hauptaufgabe, dem gefahrenfreien Schießbetrieb. Für die Schützen erhoffen wir uns — nach zentraler Anmeldung — einen Schießstandaufenthalt ohne unnötige Verzögerungen.