Seminar Schießstandaufsicht
Das Schießen in einer Schießstätte ist nur unter Beaufsichtigung durch verantwortliche Aufsichtspersonen möglich. Zudem darf eine zur Aufsichtführung befähigte Person schießen, ohne selbst beaufsichtigt zu werden, wenn sichergestellt ist, dass sie sich allein auf dem Schießstand befindet (§ 11 AWaffV).
In diesem Seminar werden die notwendigen Inhalte vermittelt, die Schießaufsicht ausüben zu können. Als Referent konnte der Landesobmann für das Schießwesen im Landesjagdverband Rheinland-Pfalz e.V., Herr Peter Clemens, gewonnen werden.
Im Anschluss kann die Registrierung als verantwortliche Aufsichtsperson des WTC erfolgen.
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Ort | Wurftaubenclub Landscheid e.V. |
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